Immer wieder werden in Nieder-Olm an der Haltestelle des Busses für Problemmüll außerhalb der Abgabezeiten Eimer mit Farbe, Lackreste, alte Chemikalien oder andere gefährliche Abfälle abgestellt. Die Stadt weist eindringlich darauf hin, dass das Abstellen von Sondermüll außerhalb der offiziellen Sammeltermine verboten ist und als Umweltdelikt geahndet werden kann.
„Diese Materialien sind gefährlich für Mensch und Umwelt“, betont Stadtbürgermeister Dirk Hasenfuss. „Wer Farbeimer oder Chemikalien einfach auf dem Parkplatz abstellt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern gefährdet auch Boden und Grundwasser. Die Mitarbeiter des Problemmüllbusses nehmen Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien oder Reinigungsmittel nur persönlich während der Sammelzeiten an. Zwischen diesen Terminen dürfen an der Abholstelle keine Gegenstände abgestellt werden – auch nicht nur kurzzeitig“.
Die unsachgemäße Ablagerung solcher Stoffe gilt laut Abfallgesetzgebung als illegale Müllentsorgung und kann mit hohen Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Stadt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Sonderabfällen umzugehen. Zudem ist das Entsorgen der illegal abgestellten Materialien für die Mitarbeiter des Bauhofs zusätzliche Arbeit und noch dazu nicht ungefährlich.
Die Abfuhrtermine des Problemmüllbus können auf der Webseite des AWB Mainz-Bingen eingesehen werden:https://abfallkalender.awb-mainz-bingen.de/
Text: Annette Pospesch
Bild: Bauhof Nieder-Olm